ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR AEROPAK A/S

1. Vertragsabschluss:
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Aeropak A/S an den Kunden der Gesellschaft, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Kaufbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen durch den Käufer gelten nur, wenn sie von Aeropak A/S ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Ein erstelltes Angebot, das keine besondere Annahmefrist enthält, erlischt, sofern Aeropak A/S die Annahme des Angebots nicht innerhalb von vier Wochen nach Angebotsdatum empfängt.

2. Preise:
Alle Preise sind Tagespreise ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben am Datum des Angebots/der Auftragsbestätigung. Bei
dokumentierten Preissteigerungen infolge Änderungen von Rohwarenpreisen, Steuern, Gebühren, Zollsätzen, Kursen u.a.m. in der Zeit zwischen Angebotsabgabe/Auftragsbestätigung und Lieferung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Anpassungen der Preise vorzunehmen. Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Versand- und Lieferkosten.

3. Lieferung/Auftragsgröße:
Die Lieferung erfolgt ab Werk Aeropak A/S, gemäß Incoterms 2010. Falls Aeropak A/S für die Lieferung beim Käufer verantwortlich ist, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers. In diesen Fällen geht die Gefahr auf den Käufer zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung über.
Aeropak A/S behält sich das Recht vor, die vereinbarte Menge plus/minus 10 % zu liefern.

4. Lieferzeit:
Die Lieferzeiten werden nach unserem besten Ermessen in Verbindung mit dem Vertragsschluss angegeben. Aeropak A/S muss unverzüglich den Kunden darüber schriftlich informieren, wenn die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der schriftliche Bescheid muss über die neue voraussichtliche Lieferzeitpunkt informieren. Selbst wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird, kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, bevor die Lieferfrist um mindestens 30 Tage überschritten wird. In den normalen Urlaubsperioden und bei Materialmangel wird diese Frist um weitere zwei Wochen verlängert. Die Rückgängigmachung und nachfolgende Entschädigung ist die einzige Abhilfe des Käufers und ist schriftlich zu erfolgen. Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung kann der Käufer somit keine Schadenersatzansprüche gegen Aeropak A/S richten oder keine angemessene Minderung verlangen. Der Käufer kann infolge höherer Gewalt laut Punkt 10 nicht vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlung:
Die Zahlungsbedingungen sind 8 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls Aeropak A/S dem Käufer Kredit gewähren kann. Falls Aeropak A/S dem Käufer keinen Kredit gewähren kann, muss er vor Ingangsetzung der Produktion bezahlen. Für Teillieferungen gelten dieselben Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % je angebrochenen Monat ab dem Fälligkeitstag berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt:
Die verkaufte Ware bleibt Eigentum der Aeropak A/S bis zur Zahlung der Kaufsumme und etwaigen Zinsen, Gebühren und anderen Kosten.

7. Reklamation und Mängel:
Der Kunde hat nach Eingang der gelieferten Waren eine gründliche Prüfung hiervon vorzunehmen und muss sofort eine Beanstandung erheben, wenn er einen Mangel bei den gelieferten Waren feststellt. Reklamation über einen Mangel, der nach der Lieferung festgestellt wird, muss sofort nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, erhoben werden. Reklamationen müssen in schriftlicher Form erhoben werden und eine genaue und vollständige Beschreibung des Mangels einhalten.
Die Mängelrüge muss spätestens 7 Tage nach Entdeckung des Mangels bei Aeropak A/S eingehen. Aeropak A/S haftet nur für Mängel, die innerhalb eines Jahres nach der Lieferung festgestellt werden.
Wenn der Käufer wünscht, Ansprüche wegen sichtbarer Transportschäden oder fehlender Kolli zu erheben, sind Schäden oder Fehlermenge auf dem Frachtbrief bei Lieferung der Waren zu vermerken mit der Unterschrift des Beförderers. Falls dies nicht erfolgt, verliert der Käufer seine Mängelansprüche.
Falls der Käufer fristgerecht in schriftlicher Form Aeropak A/S wegen eines Mangels nicht beanstanden, verliert der Käufer seine Mängelansprüche. Aeropak A/S ist berechtigt, Mängel bei den gelieferten Waren zu beseitigen. Die Beseitigung wird bei Aeropak A/S vorgenommen. Der Käufer trägt die Frachtkosten in Verbindung mit der Beseitigung. Die Nachbesserung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Aeropak A/S verliert nicht das Recht auf Beseitigung, selbst wenn Versuch zur Beseitigung misslingt. Der Käufer kann sich auf keine anderen Ansprüche als die Beseitigungspflicht von Aeropak A/S berufen. Falls Aeropak A/S informiert, dass das Recht auf Beseitigung nicht ausgeübt wird, kann der Käufer eine angemessene Minderung oder Schadenersatz verlangen.

8. Produkthaftung:
Aeropak A/S haftet nur für fehlerhafte Produkte nach den unabdingbaren Bestimmungen im dänischen Gesetz (Dänisches Produkthaftungsgesetz). Aeropak A/S haftet nicht für durch die Waren verursachte Schäden 1) an Dritten, Immobilien oder beweglichen Sachen, die entstehen, während die Produkte im Besitz des Käufers oder an Dritten weiterverkauft sind 2) an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, von denen diese ein Teil sind, oder für Schäden an Dritten, Immobilien oder beweglichen Sachen, die diese Produkte infolge der Lieferung verursachen. Falls Dritter Haftpflicht gegenüber Aeropak A/S oder dem Käufer laut diesem Punkt verlangt, soll die Partei, gegen die der Anspruch gerichtet ist, sobald die andere Partei darüber informieren. Soweit Aeropak A/S eine Produkthaftung gegenüber Drittem auferlegt wird, hat der Käufer uns in dem Maße schadlos zu halten, wie die Haftung von Aeropak A/S laut diesen Bestimmungen begrenzt ist. Dieses gilt doch nicht, soweit der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit seitens Aeropak A/S zurückzuführen ist.

9. Haftpflichtabgrenzung:
Aeropak A/S haftet nicht für indirekte Verluste, wie zum Beispiel Betriebsverluste, Gewinnverluste, Finanzierungsverluste, Zeitverlust, Wertminderung des Firmenwerts, Folgeverluste, Zurückhaltungskosten oder für übrige Kosten. Aeropak A/S’ Haftung kann den Rechnungsbetrag der jeweiligen Lieferung nicht überschreiten. Falls die Haftungspflicht eine oder mehrere gelieferte Leistungen betrifft, kann die Haftung den Rechnungsbetrag der jeweiligen Teilleistung nicht überschreiten. Aeropak A/S haftet nicht für Fehler, die auf Rohmaterialien von den Zulieferern von Aeropak A/S zurückzuführen sind, oder für Mängel in Verbindung mit Materialien oder Informationen/Spezifikationen des Käufers.

10. Höhere Gewalt:
Aeropak A/S haftet nicht für eine mangelnde Einhaltung der Lieferverpflichtungen, sofern die Nichterfüllung auf ein Hindernis außerhalb unserer Kontrolle zurückzuführen ist, infolge höherer Gewalt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten u.a.: Naturkatastrophen, Krieg, zivile Unruhen, Mobilisierung, fehlende Lieferungen von Rohmaterialien, fehlende Transportmöglichkeiten, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Devisenbeschränkungen oder Arbeitskräftemangel oder sonstige Ereignisse, die den gewöhnlichen Produktionsgang hindern oder begrenzen, Aussperrung, Streik, Schadenfeuer oder Beschädigung der Produktionsanlagen von Aeropak A/S. Ein Ereignis höherer Gewalt bei einem der Zulieferern von Aeropak A/S wird in den Beziehungen zwischen Käufer und Aeropak A/S dieselbe haftungsbeschränkende Konsequenz zur Folge haben, als wenn die höhere Gewalt bei Aeropak A/S selbst einträte. Bei höherer Gewalt kann Aeropak A/S wählen, den Handel oder Teile davon zu annullieren, oder zu liefern, sobald die Hindernisse für normale Lieferung entfallen sind.
Bei höherer Gewalt kann der Käufer den Handel stornieren, wenn mehr als 30 Tage vergangen sind, nachdem der Käufer über das Ereignis höherer Gewalt informiert worden ist, und falls der Käufer zuvor Aeropak A/S eine schriftliche Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung gegeben hat, und diese Frist abgelaufen ist.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Jede Vereinbarung unter diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll von den nationalen Gerichten festgelegt werden – ausgenommen sind die Regelungen CISG, das skandinavische Kaufrecht und Kollisionsregel.

Jede Streitigkeit wird bei den nationalen Gerichten beigelegt. Gerichtsstand ist das für Aeropak A/S zuständige Gericht.

Gültig ab dem 1. Januar 2018